unterversichern

unterversichern
ụn|ter|ver|si|chern 〈V. tr.; hatmit einer geringeren Summe als dem Wert des versicherten Gegenstandes versichern; Ggs überversichern ● Hausrat, ein Haus \unterversichern

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ụn|ter|ver|si|chern <sw. V.; hat:
etw. mit einer Summe versichern, die niedriger ist als der Wert der versicherten Sache.

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ụn|ter|ver|si|chern <sw. V.; hat: etw. mit einer Summe versichern, die niedriger ist als der Wert der versicherten Sache: Deutschlands Unikliniken sind unterversichert: Im Falle eines Kunstfehlers ist von ihnen kein Geld zu holen (Spiegel 6, 1980, 87).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • unterversichern — ụn|ter|ver|si|chern (zu niedrig versichern) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Unterversicherung — Ụn|ter|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 Versicherung unter dem Wert des versicherten Gegenstandes; Ggs Überversicherung * * * Ụn|ter|ver|si|che|rung, die; , en: 1. das Unterversichern. 2. das Unterversichertsein. * * * Unterversicherung,   der Tatbestand …   Universal-Lexikon

  • unter- — 1un|ter [ʊntɐ] <adjektivisches Präfixoid>: weniger als üblich, nötig, zu wenig in Bezug auf das im Basiswort Genannte: unterdurchschnittlich; untergewichtig; <oft in Verbindung mit dem 2. Partizip> unterbelegt; unterbeschäftigt;… …   Universal-Lexikon

  • überversichern — über|ver|si|chern 〈V. tr.; hat〉 etwas od. sich überversichern eine Überversicherung für etwas od. sich abschließen; Ggs unterversichern * * * über|ver|si|chern <sw. V.; hat: (für jmdn., sich, etw.) eine ↑ Überversicherung (2) abschließen:… …   Universal-Lexikon

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