- unterversichern
- ụn|ter|ver|si|chern 〈V. tr.; hat〉 mit einer geringeren Summe als dem Wert des versicherten Gegenstandes versichern; Ggs überversichern ● Hausrat, ein Haus \unterversichern
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ụn|ter|ver|si|chern <sw. V.; hat:etw. mit einer Summe versichern, die niedriger ist als der Wert der versicherten Sache.* * *
ụn|ter|ver|si|chern <sw. V.; hat: etw. mit einer Summe versichern, die niedriger ist als der Wert der versicherten Sache: Deutschlands Unikliniken sind unterversichert: Im Falle eines Kunstfehlers ist von ihnen kein Geld zu holen (Spiegel 6, 1980, 87).
Universal-Lexikon. 2012.